Erbrecht Voerde

Erbrecht Voerde

Was soll nach meinem Ableben mit den Besitztümern und dem Vermögen geschehen? Wer soll was bekommen? Diese und viele ähnliche Fragen gilt es im Erbrecht zu klären. Sofern weder Testament noch Erbvertrag formuliert werden, greifen die gesetzlichen Regelungen. Da diese jedoch nicht immer im Sinne des Erblassers sind, zahlt es sich aus, mit einem Rechtsanwalt wie Herrn Mölleken aus Voerde (Niederrhein) Rücksprache zu halten. Insbesondere die Nachfolgeplanung im unternehmerischen Bereich sollte frühzeitig geplant werden. Im Erbrecht stehen mitunter im Mittelpunkt:

  • Aufsetzen eines Testaments / Erbvertrags
  • Vermächtnis
  • Nachfolgeplanung / Unternehmensnachfolge
  • Auseinandersetzungen bei Erbengemeinschaften

Testament oder Erbvertrag? – Der Rechtsanwalt hilft

Erblasser haben die Möglichkeit, Regelungen zur Verteilung ihrer Vermögen / Besitztümer über ein Testament oder einen Erbvertrag zu formulieren. Während ein Testament ggf. auch alleine verfasst werden kann, sind für einen Erbvertrag jedoch mindestens zwei Personen nötig. Nachträgliche Änderungen können bei Erbverträgen daher nur bei Zustimmung durch beide Vertragsparteien erreicht werden. Ein Testament kann viel freier gestaltet werden - ein Vorteil also, oder? Nicht zwangsläufig! Trotz der Einschränkungen bei der nachträglichen Änderung eines Erbvertrags kann dieser im Einzelfall sinnvoll sein. Der Begriff Gestaltungsfreiheit wird nur zu gerne mit willkürlicher Gestaltung gleichgesetzt. Unklarheiten und Fehler in Testamenten führen unweigerlich zu späteren Problemen. Herr Rechtsanwalt Mölleken aus Voerde empfiehlt daher dringend eine Prüfung / ein gemeinsames Aufsetzen von Testament oder Erbvertrag.


Vermächtnis

Der Begriff Vermächtnis wird vielen geläufig sein, doch was genau ist das eigentlich? Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einzelne Vermögenswerte einer von ihm bestimmten Person zukommen lassen. Ein Vermächtnis ist daher ein vom Erbe völlig unabhängiges Ereignis. Dieser zugeschriebene Vermögenswert geht nicht direkt mit dem Ableben des Erblassers an den Bedachten über, die Erben haben ihn jedoch herauszugeben.


Unternehmensnachfolge – Nachfolgeplanung frühzeitig angehen!

Insbesondere im unternehmerischen Bereich spielt das Erbrecht eine wichtige Rolle. Wer ein Unternehmen „auf die Beine gestellt hat“ und den Fortbestand desselben gesichert sehen will, wird um eine frühzeitige Nachfolgeplanung nicht herumkommen. Wenn der Unternehmer verstirbt, greifen zwar auch hier gesetzliche Regelungen, doch sind diese nicht immer vorteilhaft. Womöglich ist die gesetzlich vorgesehene Person zur Unternehmensleitung ungeeignet oder hat gar kein Interesse an dem Unternehmen, sondern andere Pläne. Die sorgfältige Ausarbeitung einer Nachfolgeplanung dauert im Regelfall Jahre. Rechtsanwalt Bert Mölleken berät Unternehmer diesbezüglich gerne und hilft ihnen bei der Regelung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge.


Erbengemeinschaft – Wenn es mehrere Erben gibt

Wenn der Erblasser mehr als nur einen Erben hinterlassen hat, kann es schnell zu Erbauseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft kommen. Sowohl jeder Nachlassgegenstand als auch jede Forderung gehören allen Erben gemeinschaftlich. Auch die Verwaltung des gesamten Nachlasses obliegt allen Erben gemeinsam. Da Streitigkeiten unter den Erben nicht selten in kostspieligen und nervenaufreibenden Gerichtsprozessen münden, sollte der Erblasser ein geeignetes Testament / einen geeigneten Erbvertrag erstellen. Eine wohlüberlegte und faire Aufteilung aller Hinterlassenschaften unter den Erben kann späteren Auseinandersetzungen in den Erbengemeinschaften vorbeugen. Gerne unterstützt Rechtsanwalt Mölleken Erbengemeinschaften bei der Nachlassverwaltung oder hilft einzelnen Erben, die sich aus bestimmten Gründen benachteiligt fühlen.

 
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